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Geschichtlicher Hintergrund - Historical Background

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Geschichte der DDR

History of the GDR - DDR

DDR Aussenministerium - 1972


Das alte Gebaeude des Aussenministeriums

Botschafter der DDR

DDR - BRD Diplomatie
(Hallstein Doktrin / Ulbricht Doktrin)



Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)


Schindler, Hans:
"Deutsche Diplomaten in Deutschland - Fakten und Erinnerungen"






DDR Botschaft - Bonn - BRD
offiziell als "Ständige Vertretung" tituliert.
Zu den Strukturen und zur Tätigkeit der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn in: Detlef Nakath (Hrsg.): "Deutschlandpolitiker der DDR erinnern sich", FIDES Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft, Berlin 1995, (überarbeitet im Oktober 2007)

Als im Dezember 1972 Egon Bahr und Michael Kohl den Grundlagenvertrag unterzeichneten, hatten sie sich vorher auch auf einen Passus im Vertrag geeinigt, der als Artikel 8 lautete: „Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet. Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt." Der zweite Satz des Artikel 8 lässt schon erkennen, dass sich Bahr und Kohl nicht hatten über die Modalitäten einigen können. Wenn es nach der DDR gegangen wäre, dann hätte an dieser Stelle im Grundlagenvertrag gestanden, dass man übereingekommen war, Botschafter auszutauschen und Botschaften in den jeweiligen Hauptstädten einzurichten. Das wäre nach den Regeln der zwischenstaatlichen Beziehungen und nach den Normen des Völkerrechts normal gewesen. Wenn es aber nach Bonn gegangen wäre? Dann hätte es wahrscheinlich den Artikel 8 überhaupt nicht gegeben. Die BRD wollte jedes Detail vermeiden, was ein weiteres Stück Zweistaatlichkeit dokumentieren könnte. Ihr ging es um „innerdeutsche" Beziehungen. Es war also vorprogrammiert, dass in den späteren Verhandlungen über die Errichtung der Vertretungen die gegensätzlichen Grundpositionen nochmals aufeinanderprallen werden.

Bonn bestimmte Verhandlungsführer seinen künftigen Vertreter in der DDR und ernannte dazu Günter Gaus zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt. Sicher ging man davon aus, dass auch die DDR ihren künftigen Vertreter als Verhandlungsführer bestellen würde, den Staatssekretär beim Ministerrat der DDR, Michael Kohl. Aber statt dessen schuf die DDR erst einmal neue Fakten in ihrem Interesse: die Funktion dieses Staatssekretärs beim Ministerrat wurde ersatzlos gestrichen und der stellvertretende Minister für Auswärtige Angelegenheiten Kurt Nier mit der Führung der Verhandlungen beauftragt. Die DDR wollte damit die Zuständigkeit des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten deutlich machen und dokumentieren, dass es sich nach ihrer Auffassung um völkerrechtliche Beziehungen handelte. Das störte die Bundesregierung gewaltig, aber sie konnte nichts daran ändern. Es war eben Sache der DDR, wem sie mit der Verhandlungsführung beauftragte.

Die Verhandlungen waren dann kompliziert und zogen sich bis März 1974 hin

Etwa doch Botschaften?




Am 14. März 1974 unterzeichneten Kurt Nier und Günter Gaus in Bonn das Protokoll über die Errichtung der Ständigen Vertretungen. Man einigte sich auf die amtlichen Bezeichnungen „Ständige Vertretung" und „Leiter der Ständigen Vertretung". Der Kompromiss bestand darin, dass die Titel „Botschaft" und „Botschafter" vermieden wurden. Aber wenn man dann in Punkt 3 des Protokolls liest, dass der Leiter der Ständigen Vertretung der DDR beim Bundespräsidenten und der Leiter der Ständigen Vertretung der BRD beim Vorsitzenden des Staatsrates „akkreditiert" werden, wird man doch sehr an Botschaften erinnert. Auch in den anderen Punkten des Protokolls regelte man die Dinge so, wie es bei Botschaften üblich ist. So wurde ausdrücklich festgelegt, dass die Wiener Konvention vom 18. April 1961 zur Anwendung kommt. Und diese Konvention heißt eben im vollen Titel: „Konvention über diplomatische Beziehungen". Eine Einschränkung bzw. einen Unterschied zu normalen diplomatischen Beziehungen konnte Bonn im Hinblick auf die Ständige Vertretung der DDR doch noch durchsetzen: Im Punkt 6 des Protokolls wurde festgeschrieben, dass für Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der DDR das Bundeskanzleramt zuständig ist. Aber auch das war ein Fortschritt für die DDR, denn ursprünglich sollte dies das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sein.

Außerdem hieß es im Protokoll, dass für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der BRD in Berlin das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR zuständig ist. Soweit war im Protokoll alles vereinbart und mit Briefwechsel vom 5. April 1974 wurde festgelegt, dass das Protokoll am 2. Mai 1974 in Kraft treten soll. An diesem Tage wurden dann die Ständige Vertretung der DDR in Bonn in der Godesberger Allee 18 und die Ständige Vertretung der BRD in Berlin zunächst im damals existierenden Hotel „Unter den Linden" (inzwischen abgerissen), etwas später dann endgültig in der Hannoverschen Straße, eröffnet.























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